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Die Bundesregierung fördert auf verschiedenen Wegen die Verbreitung alternativer Antriebe.1 Zur Erreichung der Klimaziele unterstützt die Bundesregierung den Kauf von Fahrzeugen mit alternativen Antrieben mit Prämien, Steuervergünstigungen sowie Zuschüssen zur Verbesserung der Ladeinfrastruktur. Beantragen Sie beim Kauf eines alternativen Antriebs Ihren Umweltbonus bei der BAFA.
Auch bei der Steuer gewährt der Staat eine Entlastung bei der Anschaffung von einem Fahrzeug mit alternativem Antrieb. Bei einer Erstzulassung ab dem 01.01.2016 gilt eine Kfz-Steuerbefreiung für 5 Jahre.
Der Vorteil durch die Bereit-stellung von Ladestationen am Arbeitsplatz ist für den Arbeit-nehmer seit Anfang 2017 von der Einkommenssteuer befreit. Für weitere Informationen besuchen Sie die Seite des BMU.
Private Strecken mit Firmen-Elektroautos mit einem Bruttolistenpreis unter 60.000 € müssen nur noch pauschal mit einem Viertel der Bemessungsgrundlage versteuert werden. Bei einem Preis über 60.000 € wird nur der halbe Bruttolistenpreis für die Besteuerung angesetzt.
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